Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB / gültig seit 1.1.2019)

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Tätigkeit der Kultur3 GmbH als:
    Werbeagentur, Presseagentur, Handelsagentur, Eventagentur.
  2. Kostenvoranschläge der Kultur3 GmbH sind grundsätzlich unverbindlich.
  3. Kostenvoranschläge mit inkludierter Grobkonzeption sind grundsätzlich kostenpflichtig.
  4. Falls nicht gesondert vereinbart, gelten für alle beauftragten Dienstleistungen die Honorarrichtlinien der Masoli GmbH, angelehnt an die Richtlinien der Österreichischen Werbeagenturen, als vereinbart.
  5. Alle zusätzlichen Barauslagen, die zur Erfüllung eines Projektes anfallen werden nur nach Absprache mit dem Auftraggeber getätigt und fallen zu seinen Lasten (Botendienste, Versandkosten, Reisekosten, Treibstoff, Nächtigungen, Verpflegung ….)
  6. Pressearbeit ist eine Dienstleistung, welche die Information der Medien, die Beobachtung der Medien­landschaft und die Beratung der Kunden im Umgang mit den Medien zum Ziel hat, beinhaltet aber keine Garantien für eine kostenfreie Veröffentlichung in diversen Medien. PR-Honorare sind unmittelbar nach Erfüllung der Dienstleitung bei Rechnungslegung fällig.
  7. Kultur3 GmbH ist berechtigt, bei der Auftragserteilung, sofern nicht anders vereinbart, zur Deckung ihres Aufwandes / ihrer Auslagen, Vorschüsse in der Höhe von bis zu 70% des Projektaufwandes und bis zu 50% des Agenturhonorares der vereinbaren Auftragssumme zu verlangen. Unter diesen Punkt fallen auf jeden Fall alle absehbaren Barauslagen, die bis zum Veranstaltungstag zu tätigen sind (Künstlerhonorare, Lieferungen von Fremdfirmen, etc.)
  8. Die Rechnungen von Kultur3 GmbH sind prompt ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (Skonto) fällig. Bei Zahlungsüberschreitung ist Kultur3 GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4,5% über der jeweiligen Bankrate der österreichischen Nationalbank zu berechnen. Bei Zielüber­schreitung gelten alle offenen Posten als fällig.
  9. In Kalkulationen für Projektangebote sind folgende Posten immer gesondert angeführt und bilden zusammen den tatsächlichen Projektaufwand: Technischer Aufwand / künstlerischer Aufwand / Catering / Agenturhonorar = Projektaufwand gesamt. Alle Preise werden Netto, also excl. MwSt. oder ev. sonstiger anfallender Steuern (wie z. B. Vergnügungssteuer) angeführt.
  10. Kultur3 GmbH versichert, dass die gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Auflagen zur Durchführung von Veranstaltungen, Promotion-Aktionen etc. einschließlich der erforderlichen Steuer- und Gebührenabgaben, AKM, etc. eingehalten werden, wobei diese Kosten zu Lasten des Auftraggebers gehen.
  11. Die Lieferleistungen und Lieferzeiten der von Kultur3 GmbH beauftragten Drittfirmen / Lieferanten gelten als unverbindlich. Etwaige Abweichungen, Transportschäden, eingetretener Verlust oder sonstige Schäden liegen nicht im Verantwortungsbereich von Masoli GmbH.
  12. Bei schriftlich oder mündlich beauftragten Leistungen werden im Falle einer Stornierung von Seiten des Auftraggebers alle bis zum Zeitpunkt des Stornos angefallenen Kosten sowie Stornogebühren (60% der Auftragssumme) in Rechnung gestellt.
  13. Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, nicht von Kultur3 GmbH verschuldete behördliche Maßnahmen, Streik außerhalb des Geltungsbereiches von Kultur3 GmbH entbinden Kultur3 GmbH von jeglicher Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber. Alle bis dato angefallenen projektbezogenen Barauslagen sowie der angefallene Arbeitsaufwand sind in diesem Fall Kultur3 GmbH zu ersetzen
  14. Sollte bei Promotion-Aktionen, Events, etc, Outdooraktivitäten, Spiel-, Kampfsportarten, u.ä. als Programmpunkte angeboten werden, so erfolgt die Teilnahme immer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Zu Beginn der Veranstaltung des Programmpunktes werden die Teilnehmer mündlich auf die Risiken hingewiesen. Eltern haften immer für Ihre Kinder. Kultur3 GmbH ist in diesen Belangen vom Auftraggeber und seinen Gästen/Kunden schad und klaglos zu halten.